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Schwangerschaftsabbruch
Wir, die vom Kanton
bezeichneten Beratungsstellen bieten betroffenen Frauen, Paaren und
Jugendlichen kostenlose Gespräche in ihrer Konfliktsituation an.
Sie haben die
Möglichkeit unter fachlicher Beratung und Begleitung ihre momentane
Situation zu reflektieren. Nur Sie als betroffene Frau können beurteilen,
was eine ungewollte Schwangerschaft für Ihr Leben bedeutet. Der
Entscheid liegt in den ersten 12 Wochen allein bei der Frau. Nehmen Sie sich
genügend Zeit für die Entscheidungsfindung, aber lassen Sie nicht unnötig
Zeit verstreichen. Sie werden von uns in Ihrem Entscheid unterstützt.
Bei Bedarf sind
Gruppenangebote für Betroffene oder Angehörige möglich.
Der Abbruch einer
Schwangerschaft ist straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn
der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die
geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, durch eine zur
Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen
Arzt vorgenommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau
vorher ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.
Die medikamentöse Methode des Schwangerschaftsabbruchs mit Mifegyne
ist
in der Schweiz zugänglich. Sie wird in den meisten Spitälern und in
bestimmten Arztpraxen angeboten.
Leitfaden Schwangerschaftsabbruch
Mifegyne (RU 486) im Vergleich mit der chirurgischen Methode zum
Schwangerschaftsabbruch
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