| Kanton BL |
|
Der Kanton Basel- Landschaft, vertreten durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, finanziert die Beratungsstellen durch einen Leistungsauftrag. Als Grundlage des Leistungsauftrags dient das Bundesgesetz über dieBeratungsstellen für sexuelle und reproduktive Gesundheit gemäss Bundesgesetz SR 857.5 von 1981 und die kantonale Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen und der Beschluss des Landrates von 2008 Gesetz über die Beratungsstellen |









Gesetz über die Beratungsstellen